Bremst die Mietpreisbremse wirklich?

Die Mieten steigen immer weiter: in Berlin um 4,8 %, in Düsseldorf um 4,1 %. In München verstoßen rund 55 % der Wohnungen gegen die Mietpreisbremse und in Berlin liegen die Mieten etwa 31 % über dem Mietpreisspiegel (ZDF heute 2016). Doch ist dies überhaupt zulässig auf Grundlage der Mietpreisbremse? Erfahren Sie mehr darüber hier.

Zur Bedeutung der Mietpreisbremse

Im Allgemeinen soll die Mietpreisbremse verhindern, dass die Mieten weiter bis ins Unermessliche steigen und sie sich dann keiner mehr leisten kann. Es ist demnach ein Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf den angespannten Wohnungsmärkten. Dies besagt, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrages in einer Bestandswohnung nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Vergleichsmiete basiert laut § 556d BGB auf den einfachen oder qualifizierten, lokalen Mietspiegeln (auch bei Staffelmieten) (Welt 2016).

Sie finden den Mietspiegel für Ihre Stadt zum Beispiel auf: http://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-mietpreise. Und so funktioniert es: Sie wählen einfach Ihre Stadt aus und schon sehen Sie, wie hoch die Mieten dort liegen. Größere Städte sowie Gemeinden in Deutschland erstellen den sogenannten Mietspiegel. Ein qualifizierter Mietspiegel muss laut § 558 d BGB auf wissenschaftlichen Grundsätzen basieren, alle 4 Jahre neu erstellt werden und außerdem 2 Jahre an die Marktveränderungen angepasst werden.

Die Mietpreisbremse wurde zum 01. Juni 2015 eingeführt. Berlin zog hierbei als erstes Bundesland mit. Dieses Gesetz besteht in Deutschland in fast allen Bundesländern. Doch aktuell kommen immer mehr Zweifel auf. Bremst die Mietpreisbremse wirklich? Kritik wird laut, dass sie nicht ernst genommen wird, da es zu viele Ausnahmen gibt und bisher auch kaum Sanktionen ausgeübt wurden.

Gibt es denn Ausnahmen bei der Mietpreisbremse?

Ja! Und zwar bei Neubau. Als Neubau gelten Wohnungen, die nach dem 01. Oktober 2014 vermietet wurden. Bei ihnen gilt die Mietpreisbremse nicht. Zudem gilt sie nicht bei umfassenden Modernisierungen und ausgenommen sind auch bereits bestehende Mietverträge.

Hinweis: Eine Modernisierung gilt als umfassend, wenn mehr als ein Drittel der Mittel verwendet wurden, welche ein vergleichbarer Neubau gekostet hätte.

Was können Mieter gegen zu hohe Mieten unternehmen?

Wie bereits erwähnt, darf die zu zahlende Miete nicht mehr als 10 % über dem Mietpreisspiegel liegen (abgesehen von den eben genannten Ausnahmen). Liegt die Miete dennoch darüber, hat der Mieter das Recht, die zu viel verlangte Miete einzubehalten. Aber er muss dies dem Vermieter schriftlich mitteilen. Dieser muss dann begründen, warum die Miete so hoch angesetzt wurde. Zudem darf der Mieter verlangen zu erfahren, welchen Betrag der Vormieter zu zahlen hatte (Welt 2016).

Das könnte die Mietpreise wirklich bremsen:

Die folgenden Maßnahmen stellen Lösungsansätze für die Mitepreisbremse dar: Zum einen bestünde eine Möglichkeit darin, den Wohnungsbau zu fördern; z.B durch steuerliche Erleichterungen für die Investoren. Wenn es zu wenige Wohnungen gibt, sollte dementsprechend überlegt werden, wie neue gebaut werden könnten. Doch gerade große Städte sollen nicht übermäßig verdichtet werden. Ein Ansatzpunkt hierbei wäre eventuell die Verwandlung von bestimmten Flächen in Wohnraum, z.B bei alten Bürogebäuden. Zudem sollte sich nicht nur darauf konzentriert werden, Luxuswohnungen zu bauen, sondern mehr bezahlbare Wohnungen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Schauen Sie sich gerne auch unseren Artikel zum Thema Mietpreisbremse an:

Mietpreisbremse

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