Immobilien steuerlich absetzen - Tipps zur Steuererklärung

    Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft hat einige Möglichkeiten Steuern einzusparen, denn keine Geldanlage genießt so große Steuerprivilegien wie diese. Das deutsche Steuerrecht gleicht aber einem Labyrinth und macht es daher dem Endkonsument nicht gerade leicht. Daher ist es umso wichtiger zu wissen, wie man als Kapitalanleger eine Unmenge von Steuern absetzen kann. Es ist zudem hilfreich als Kapitalanleger einen Steuerberater hinzuzuziehen. Aber dennoch sollte man einen groben Überblick darüber haben, wo überall Steuern zurückverlangt werden können.

    Handwerkerleistungen:

    Es können 20% der anfallenden Handwerkskosten abgesetzt werden, dies ist jedoch auf maximal 1200€ im Jahr begrenzt. Hierbei sind folgende Fälle allerdings ausgeschlossen:

    • Selbstrenovierung der Immobilie
    • Handwerkerleistungen für Neubau

    Angerechnet werden nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, aber keine Materialkosten.

    Haushaltsleistungen:

    Haushaltsnahe Dienstleistungen können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu gehören Tätigkeiten wie beispielsweise:

    • Putzen,
    • Schnee räumen,
    • Gartenpflege und Kinderbetreuung.

    Materialkosten muss der Eigentümer wiederum vollständig selbst tragen. Bei Minijobber, die bei der Jobzentrale gemeldet sind, liegt der Satz bei 20%, und einer Obergrenze von maximal 510€ im Jahr. Bei sozialversicherungspflichtigen und selbstständigen Hilfskräften können bis zu 4000€ im Jahr abgesetzt werden.

    Abschreibung für Modernisierung:

    Sanierungs- und Modernisierungskosten können gleichmäßig verteilt, über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren, abgeschrieben werden. Renovierungsabschreibungen in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Immobilie sind nur dann möglich, wenn die Kosten nicht mehr als 15% (exklusive Mehrwertsteuer) der Anschaffungskosten betragen. Falls sie höher sind werden die Anschaffungskosten steuerlich wie Anschaffungskosten behandelt. Hierbei können diese im Laufe von 40 bzw. 50 Jahren abgeschrieben werden.

    Modernisierung denkmalgeschützter Immobilien:

    Bei der Modernisierung von selbst genutzten und denkmalgeschützten Immobilien kann, über einen Zeitraum von zehn Jahren, jeweils 9% von den anfallenden Kosten als Abschreibung abgesetzt werden. Wenn es sich um eine vermietetes Objekt handelt kann über einen Zeitraum von acht Jahren 9% und weitere vier Jahre 7% der Modernisierungskosten abgesetzt werden.

    Vermietung an Verwandte:

    Die Vermietung an Verwandte erfolgt meist zu deutlich günstigeren Kondition als üblich. Jedoch sollte man darauf achten, dass es nicht zu günstig wird, da der Vermieter steuerliche Nachteile riskiert. Die Miete für Verwandte sollte mindestens 75% der ortsüblichen Miete betragen damit man die Steuerfalle umgeht.

    Bei vermieteten Immobilien lassen sich unter anderem die folgenden Kosten sofort absetzen:
    • Zinsen
    • Renovierung der Wohnung
    • Investitionen im Gebäude
    • Anreise und Übernachtung
    • Steuerberater
    • Lektüre
    • Porto und Bankgebühren
    • Finanzierungskosten

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Schauen Sie sich auch gerne unsere weiteren Artikel zum Thema Steuern an:

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